Einsicht in erweitertes Führungszeugnis

 
Auf der Basis von weltlichem und kirchlichem Recht entscheiden wir, für welches Engagement in unserer Kirchengemeinde ein erweitertes Führungszeugnis notwendig ist. Wir fordern diejenigen, die nach Art, Intensität und Dauer im nahen Kontakt mit anvertrauten Personen stehen, auf, ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen und zur Einsichtnahme vorzulegen. 
 
Die Einsicht in erweiterte Führungszeugnisse ist sowohl in der Ordnung zur Prävention sexualisierter Gewalt als auch in § 72a SGB VIII geregelt. Diese Vorschrift soll sicherstellen, dass keine Personen (ab 14 Jahren) in der Betreuung, Beaufsichtigung, Erziehung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden, die einschlägig vorbestraft sind. Die Einsicht erfolgt in regelmäßigen Abständen. Die Erfordernis der Einsichtnahme folgt aufgabenbezogenen Kriterien.
  • Zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in der Stadt Karlsruhe hat die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe eine Vereinbarung mit unserer Kirchengemeinde (als Trägerin der freien Jugendhilfe) getroffen.
  • Auch neben- und ehrenamtlich Tätige in Vereinen und Verbänden sind von dieser Regelung betroffen.
Wenn Sie bereits an einer anderen Stelle in der Erzdiözese Freiburg ein erweitertes Führungzeugnis vorgelegt oder an einer Schutzschulung teilgenommen haben, teilen Sie dies bitte Antje Hetterich mit.